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Apotheker Felix Lerch
Richard-Müller-Str. 3c, 79206 Breisach am Rhein
07667 942055 07667 942055

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Notdienst

vom bis Apotheke
19.05.2024 - 8:30 Uhr20.05.2024 - 8:30 UhrSonnenberg-Apotheke Opfingen
St. Katharina-Apotheke
Sundgau-Apotheke
Faust-Apotheke Staufen
20.05.2024 - 8:30 Uhr21.05.2024 - 8:30 UhrSalus Apotheke Waltershofen
Bad Apotheke Krozingen
Rieselfeld-Apotheke
Apotheke im Kaufland Freiburg
21.05.2024 - 8:30 Uhr22.05.2024 - 8:30 UhrAdler-Apotheke in der March
Hirsch-Apotheke Freiburg
Mithras-Apotheke Riegel
Unterlinden-Apotheke
22.05.2024 - 8:30 Uhr23.05.2024 - 8:30 UhrApotheke am Gutshof Umkirch
St. Blasius-Apotheke Wyhl
Katharinen-Apotheke Freiburg
Stadt-Apotheke Staufen
23.05.2024 - 8:30 Uhr24.05.2024 - 8:30 UhrBad-Apotheke im Paracelsushaus
Apotheke am Rathaus Reute
easyApotheke Freiburg im Hbf
Bernlapp-Apotheke

Quelle: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Ärztlicher Notdienst

Welcher Arzt hat gerade Bereitschaft?
Telefon: 116117 (bundesweite Auskunft)

Zahnärztlicher Notdienst

Zahnärztlicher Notdienst, Ansage und Vermittlung (A&V e.V.)
www.zahnarzt-notdienst.de.

Vergiftungen

Schnelle Hilfe in Vergiftungsfällen und Vergiftungsverdachtsfällen (Übersicht, regional).

In dringenden Fällen rufen Sie die Beratungsstellen bitte direkt unter den dort angegeben Nummern an, der E-Mail-Kontakt ist allein für allgemeine Anfragen, deren Bearbeitung nicht eilt, gedacht!

Grundsätzliches Verhalten bei Vergiftungen:

Ruhe bewahren! Erst Giftnotruf oder Hausarzt oder Notarzt anrufen, dann handeln!

Bitte stets Folgendes angeben:

  • Was ist passiert?
  • Wer hat sich vergiftet? (Alter und Körpergewicht)
  • Wie erfolgte die Vergiftung?
  • Wann erfolgte die Vergiftung?
  • Wieviel? (Dosis)

Bitte auffällige Erscheinungen, insbesondere Bewußtseinslage, Atmung und äußere Auffälligkeiten schildern. Bei ausreichender Kenntnis der Situation kann die Beratungsstelle bei Vergiftungen oder auch der Hausarzt Entscheidungshilfen sowie Anweisungen zur Ersten Hilfe geben.

Denken Sie bitte daran

Die Information über die Notdienste der Apotheken ist unverbindlich, da sich die Notdienste sehr kurzfristig ändern können. Der Betreiber kann keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.

Die Dienstbereitschaft der Apotheke in der Nacht, an den Sonn- und Feiertagen und während der übrigen Ladenschlusszeiten dient der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Notfällen. Der Notdienst muss vom Apotheker zusätzlich zum Tagesdienst geleistet werden. Nehmen Sie daher bitte die Apotheke während der Notdienstbereitschaft auch nur in Notfällen in Anspruch.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro pro Notdienstbesuch und unabhängig von der Anzahl der Rezepte oder der gekauften Arzneimittel. Sie darf von 20.00 bis 6.00 Uhr erhoben werden, an Sonn- und Feiertagen ganztags. Kreuzt Ihr Arzt "noctu" auf dem Rezept an, macht er damit einen Notfall kenntlich. Das Rezept muss unverzüglich in der Apotheke eingelöst werden, die Notdienstgebühr wird dann von der Krankenkasse übernommen.